BGer 4A_37/2026 vom 11. Juni 2026
Allgemeiner Teil OR; Vertragsauslegung; Art. 18 OR
Vertragsauslegung (Art. 18 OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 5.2). Im vorliegenden Fall schlossen die Liegenschaftseigentümerin und ein Automobilhersteller eine Finanzierungsvereinbarung über die Bauarbeiten zur Einrichtung eines Geschäftsstandorts, den eine Vertriebspartnerin mietete. Diese Vereinbarung enthielt eine tabellarische Aufstellung der Leistungen, die vom Automobilhersteller zu übernehmen waren ; die Auslegung dieser Vereinbarung erlaubt es nicht, die Finanzierung auf sämtliche Baukosten des Projekts auszudehnen, einschliesslich nicht in der Tabelle aufgeführter Positionen wie jener für einen Konferenzraum (E. 5.3-5.6).