BGer 5A_107/2026 vom 19. Mai 2026
Schuldbetreibung; Neuschätzung einer Liegenschaft; Art. 9 VZG; 2 ZGB
Neuschätzung einer Liegenschaft (Art. 9 Abs. 2 VZG) – Obwohl eine Neuschätzung grundsätzlich ohne Nachweis eines Interesses verlangt werden kann, bleibt das Rechtsmissbrauchsverbot vorbehalten. Im vorliegenden Fall durfte eine Neuschätzung aus diesem Grund abgewiesen werden, nachdem bei der vorangegangenen Schätzung der höchste Betrag berücksichtigt und dieser auf Ersuchen des Schuldners noch erhöht worden war, um der Preisentwicklung im Verlauf des Verfahrens Rechnung zu tragen (E. 3 und 4).