BGer 5A_408/2026 vom 10. Juni 2026

Schuldbetreibung; Aufschub der Versteigerung; Art. 140, 141 SchKG

Sistierung der Versteigerung – Art. 141 SchKG sieht vor, die Versteigerung aufzuschieben, wenn ein im Lastenverzeichnis eingetragenes Recht streitig ist. Diese Bestimmung bezieht sich auf das Lastenbereinigungsverfahren (Art. 140 Abs. 2 SchKG). Ausserhalb der gesetzlich geregelten Fälle besteht keine Möglichkeit, dieses Verfahren zu sistieren (E. 2.2.1). Im vorliegenden Fall versucht der Schuldner, die Gläubigereigenschaft eines der Gläubiger in Frage zu stellen. Diese Kritik geht über den Gegenstand der Beschwerde hinaus und vermag die Vollständigkeit der Steigerungspublikation nicht in Frage zu stellen (E. 2.2.2).

SchKG (Schuldbetreibung)

SchKG (Schuldbetreibung)

Kaufvertrag

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