BGer 5A_1100/2025 vom 5. Juni 2026

Schuldbetreibung; Gesetzliche Vorkaufsrechte und Zwangsversteigerung; SchKG-Beschwerde gegen den Zuschlag eines Grundstücks; SchKG-Beschwerde und Vorkaufsrecht des Pächters; Art. 681 ZGB; 47 BGBB; 17 SchKG; 60a VZG

Gesetzliche Vorkaufsrechte und Zwangsversteigerung (Art. 681 ZGB ; 47 BGBB ; 60a VZG) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.1.1-4.1.2). SchKG-Beschwerde gegen den Zuschlag eines Grundstücks – Wiederholung der Grundsätze. Eine Beschwerde gegen den durch den Zuschlag bewirkten Eigentumserwerb kann nur zur Aufhebung der Versteigerung und zur Anordnung einer neuen Versteigerung führen, nicht aber zu einem blossen Wechsel des Ersteigerers (E. 4.1.3).

SchKG-Beschwerde und Vorkaufsrecht des Pächters – Die mit der Anwendung von Art. 47 BGBB zusammenhängenden Rechtsfragen, namentlich das Bestehen eines Vorkaufsrechts des Pächters, können nicht Gegenstand einer Beschwerde im Sinne von Art. 17 SchKG bilden, sondern fallen ausschliesslich in die Zuständigkeit des Zivilrichters. Die Parteien haben an den Zivilrichter zu gelangen, und zwar innert der ihnen vom Betreibungsamt angesetzten Frist oder, fehlt eine solche Anzeige, innert bestmöglicher Frist (E. 4.1.4 und 4.3).

SchKG (Schuldbetreibung)

SchKG (Schuldbetreibung)

Bäuerliches Bodenrecht

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Eigentum/Besitz

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Verfahren

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Zur Publikation vorgesehen

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