BGer 4A_519/2026 vom 3. März 2026
Schuldbetreibung; Ungerechtfertigte Bereicherung und Rückforderungsklage; Art. 62 ff. OR; 86 SchKG
Ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 ff. OR) und Rückforderungsklage (Art. 86 SchKG) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3–3.2.3). Im vorliegenden Fall war diejenige, die sich auf eine ungerechtfertigte Bereicherung berief, weder von der Gläubigerin betrieben worden noch hatte sie geleistet ; eine Drittgesellschaft hatte den streitigen Betrag bezahlt, sodass keine der von Art. 86 SchKG erfassten Konstellationen vorlag (E. 3.2.4). Im Übrigen wurde zu Recht angenommen, dass der Betrag aufgrund eines Erschliessungsvertrags, mithin aus einem gültigen Rechtsgrund, bezahlt worden war. Dass die Vereinbarung der Schuldnerin den Zeitpunkt der Erfüllung freistellte, änderte daran nichts, wobei zu präzisieren ist, dass die bereits laufenden Zinsen umso weniger ins Gewicht fielen, je früher die Zahlung erfolgte (E. 3.3.3 und 3.3.4).