BGer 2C_107/2025 vom 27. Februar 2026
Eigentum/Besitz; Staatshaftung; Vertrauensschutz im Verhältnis zum Staat; Art. 5, 9 BV
Vertrauensschutz im Verhältnis zum Staat (Art. 5 Abs. 3 und 9 BV) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.1). Vorliegend haftet die Gemeinde, weil sie eine unrichtige Bescheinigung über die Zonenzugehörigkeit einer Parzelle ausgestellt hat, in der angegeben war, die gesamte Fläche befinde sich in der Bauzone, obschon der grössere Teil der Parzelle in der Landwirtschaftszone lag. Wesentlich ist, dass diese Bescheinigung als eigentliche Kontrollaufgabe der Zonenzuteilung anlässlich einer Parzellenteilung konzipiert ist ; die Behörde kann sich daher nicht damit entlasten, die Eigentümerin hätte deren Inhalt überprüfen können (E. 4.5.3). Das übergeordnete Interesse an der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet überwiegt das Interesse der Eigentümerin daran, ihre gesamte Parzelle der Bauzone zugewiesen zu sehen. Nur eine Entschädigung fällt deshalb in Betracht (E. 4.4).