BGer 4A_351/2025 vom 9. Dezember 2025

Haftpflicht; Geschäftsherrenhaftung; Kausalzusammenhang und Unterlassung; Art. 55 OR

Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 7). Kausalzusammenhang und Unterlassung – Wiederholung der Grundsätze (E. 10.1). Der Arbeitgeber haftet auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Aufgabe aus eigenem Antrieb ausführt oder weiterentwickelt und er es unterlässt einzugreifen, obwohl er davon Kenntnis hat (E. 8.2). Im vorliegenden Fall hat die Generalunternehmerin durch den Einbau eines Betonelements mit einer grossen Öffnung in das Flachdach des im Bau befindlichen Gebäudes eine erhebliche Absturzgefahr für die Arbeiter geschaffen. Sie kann durch die Untätigkeit des Bauleiters nicht von ihrer Haftung befreit werden (E. 9.1.1 und 10.2.5).

Haftpflicht

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