BGer 1C_300/2025 vom 18. Dezember 2025

Eigentum/Besitz; Eigentumsgarantie und Gemeinwesen; Enteignung und gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinwesen; Art. 26 BV

Eigentumsgarantie und Gemeinwesen (Art. 26 BV) – Die Eigentumsgarantie ist in ihrer individuellen Funktion ein Freiheitsrecht zum Schutz der Vermögensrechte der Privaten gegenüber dem Staat. Das Gemeinwesen kann als Träger hoheitlicher Gewalt nicht Grundrechtsträger sein, wenn es nicht selbst als Eigentümer handelt, sondern im Gegenteil als Urheber einer Eigentumsbeschränkung (E. 2.1).

Enteignung und gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinwesen – Bei einer Enteignung oder einer enteignungsgleichen Eigentumsbeschränkung ist eine volle Entschädigung geschuldet. Beim Vorkaufsrecht entspricht die vom Staat geschuldete Entschädigung in der Regel – vorbehältlich gesetzlicher Ausnahmen – dem Preis, den der verdrängte Käufer zu zahlen bereit ist, und der Eingriff in das Eigentumsrecht wird als weniger schwerwiegend als bei einer Enteignung betrachtet (E. 2.3).

Eigentum/Besitz

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