BGer 5A_794/2025 vom 5. Dezember 2025

Schuldbetreibung; Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit; Art. 174 SchKG

Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit (Art. 174 Abs. 2 SchKG) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.1.1-4.1.2). Eine schriftliche Verpflichtung eines potenziellen Käufers von Liegenschaften der Konkursitin genügt allein nicht, um deren Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen. Obwohl es sich um ein Indiz handelt, sind zusätzliche Elemente erforderlich, die belegen, dass dieser Verkauf unmittelbar bevorsteht, dass sein Erlös ausreicht, um zumindest die fälligen Schulden zu decken, und dass er zudem eine dauerhafte Verbesserung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft darstellt (E. 4.4).

SchKG (Schuldbetreibung)

SchKG (Schuldbetreibung)

Kaufvertrag

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