BGer 4A_214/2025 vom 15. September 2025

Schuldbetreibung; Schuldanerkennung; Art. 82 SchKG

Schuldanerkennung (Art. 82 SchKG) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.1). Ein Vertrag, der vorsieht, dass die Forderung von CHF 1 Million « zahlbar in Raten, alle drei Monate, erstmals am 01.11.2017 » ist, ermöglicht weder die Bestimmung des Fälligkeitsdatums der Forderung noch der Höhe der einzelnen Raten oder der Anzahl der Raten. Er stellt daher keine Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG dar (E. 3.5).

SchKG (Schuldbetreibung)

SchKG (Schuldbetreibung)

Einfache Gesellschaft

Einfache Gesellschaft