BGer 1C_303/2025 vom 3. November 2025

Eigentum/Besitz; Formelle Enteignung, Höhe der Entschädigung; Art. 26 BV

Formelle Enteignung, Höhe der Entschädigung – Wiederholung der Grundsätze. Nach der Rechtsprechung entspricht der Verkehrswert eines Gutes dem Preis, den der Eigentümer des enteigneten Grundstücks objektiv am massgebenden Stichtag auf dem freien Markt von jedem potenziellen Käufer hätte erzielen können (E. 2.2). Im Rahmen einer Vergleichsanalyse ist es nicht zu beanstanden, einen Quadratmeterpreis auszuschliessen, der im Rahmen eines Vertrags mit Einräumung eines Baurechts vereinbart wurde. Der Wert eines solchen Rechts beruht auf zahlreichen Faktoren, und der Bodenwert spielt nicht notwendigerweise eine entscheidende Rolle (E. 2.4).

Eigentum/Besitz

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Dienstbarkeit

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