BGer 5A_369/2025 vom 28. November 2025

Eigentum/Besitz; Gerichtliches Verbot; Zugangsrecht zu Wäldern und Weiden; Art. 258 ff. ZPO; 699 ZGB

Zugangsrecht zu Wald und Weide (Art. 699 ZGB) – Nach der Rechtsprechung ist ein Zugangsverbot zu einem Weg durch eine Wiese, das zum Schutz der Kulturen allein deshalb ausgesprochen wird, weil der Weg an die Kulturen angrenzt, mit dem Zweck von Art. 699 Abs. 1 ZGB unvereinbar. Im vorliegenden Fall führt die strittige Strasse durch Weiden und Wälder. Die betroffenen Parzellen sind daher für jedermann frei zugänglich, im Rahmen einer Nutzung zu Fuss, mit dem Fahrrad oder zu Pferd, die keinen Schaden verursacht; davon erfasst ist auch die Strasse, die diese Parzellen durchquert. Die blosse Tatsache, dass dieser Alpweg asphaltiert ist, hebt das Zugangsrecht nicht auf (E. 3.2).

Eigentum/Besitz

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Verfahren

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