BGer 5A_454/2025 vom 27. November 2025
Nachbarrecht; Übermässige Einwirkungen; Verantwortlichkeitsklage; Art. 679, 684 ZGB
Übermässige Einwirkungen, Verantwortlichkeitsklage (Art. 679, 684 ZGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2). Für die Begründung der Haftung genügt es nicht, dass der Brand auf dem Nachbargrundstück entstanden ist. Es ist zumindest erforderlich, dass der Brand auf ein menschliches Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung oder Bewirtschaftung des Eigentums zurückzuführen ist. Bei Bränden wird als Beweismass die überwiegende Wahrscheinlichkeit verlangt (E. 3.5.2). Im vorliegenden Fall konnte das Gutachten die Brandursache nicht ermitteln, sodass die Haftung des Nachbarn gemäss Art. 679 und 684 ZGB nicht bejaht werden kann (E. 3.5).