BGer 4A_49/2025 vom 12. November 2025

Kaufvertrag; Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Konventionalstrafe; art. 82, 163 OR

Einrede des nicht erfüllten Vertrags (Art. 82 OR) – Wiederholung der Grundsätze. Im vorliegenden Fall hatte die Verkäuferin vor der Eigentumsübertragung und der Zahlung des Kaufpreises eine vollständige Renovation der verkauften Liegenschaft versprochen. Zum vorgesehenen Zeitpunkt bot sie zwar an, die Miteigentumsanteile gemäss Kaufvertrag zu übertragen, wies jedoch darauf hin, dass die Renovationsarbeiten nicht abgeschlossen seien. Da sie nicht nachgewiesen hat, ihre eigene Leistung erbracht zu haben, kann sie dem Käufer nicht vorwerfen, den Kaufpreis nicht bezahlt zu haben (E. 4.2).

Konventionalstrafe – Im vorliegenden Fall konnte sich die Verkäuferin nicht darauf beschränken, COVID-19 geltend zu machen, um die bei Nichterfüllung vorgesehene Konventionalstrafe (Art. 163 OR) herabzusetzen oder aufzuheben. Es oblag ihr, die ihr auferlegten Einschränkungen und Lieferverzögerungen zu beweisen (E. 4.3).

Kaufvertrag

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Allgemeiner Teil OR

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