BGer 1C_704/2024 vom 13. Mai 2025

Eigentum/Besitz; materielle Enteignung; Vergleichsmethode zur Berechnung der Entschädigung; Art. 26 BV; 5 RPG

Vergleichsmethode zur Berechnung der Entschädigung für materielle Enteignung – Bei unbebauten Grundstücken ist die Vergleichsmethode (oder statistische Methode) der Ertragswertmethode vorzuziehen, es sei denn, es liegen tatsächlich keine Vergleichspreise vor (E. 3.2, 4.1, 4.3). Im vorliegenden Fall kann mangels einer tatsächlichen Prüfung nicht davon ausgegangen werden, dass 25 Grundstücke nicht vergleichbar sind. Sind nur wenige Kaufpreise bekannt, sind diese natürlich besonders sorgfältig zu prüfen. Nach ständiger Rechtsprechung dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Anzahl der vergleichbaren Objekte und deren tatsächliche Ähnlichkeit gestellt werden. So setzt die Vergleichbarkeit keine Identität hinsichtlich Lage, Grösse, Erschliessungsgrad und Nutzungsmöglichkeiten voraus. Diese Unterschiede zwischen vergleichbaren Objekten können durch Preisaufschläge oder -abschläge berücksichtigt werden (E. 4.2).

Eigentum/Besitz

Eigentum/Besitz