BGer 5A_71/2025 vom 21. August 2025

Schuldbetreibung; Zustellung des Zahlungsbefehls an den Ehegatten; Art. 153 SchKG; 169 ZGB

Zustellung des Zahlungsbefehls an den Ehegatten (Art. 153 Abs. 2 lit. b SchKG) – Wiederholung der Grundsätze. Der für den Ehegatten bestimmte Zahlungsbefehl darf dem Schuldner nicht zugestellt werden, da nicht überprüft werden kann, ob dieser ihn seinem Ehegatten tatsächlich weiterleitet, was die Schutzwirkung der Bestimmung in Frage stellen würde. Umgekehrt besteht diese Gefahr nicht, wenn der Ehegatte den für den Schuldner bestimmten Zahlungsbefehl entgegennimmt, weil in dieser Konstellation die Möglichkeit des Ehegatten, sich der Verwertung der Familienwohnung zu widersetzen, nicht betroffen ist. Die Zustellung ist daher gültig (E. 3.3.2). Im Übrigen muss ein Ehegatte, der bereits einen Zahlungsbefehl in seiner Eigenschaft als Dritteigentümer erhalten hat, keinen zweiten Zahlungsbefehl in seiner Eigenschaft als Ehegatte entgegennehmen, da der Zweck des Schutzes der Familienwohnung mit dem ersten Zahlungsbefehl erreicht ist, gegen den er Rechtsvorschlag erheben kann und in dessen Rahmen er auch eine Verletzung von Art. 169 ZGB geltend machen kann (E. 3.3).

SchKG (Schuldbetreibung)

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Verfahren

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Zur Publikation vorgesehen

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