BGer 5A_112/2025, 5A_363/2025 vom 11. September 2025
Miteigentum; Aufhebung des Miteigentums; Art der Teilung; Steigerungsbedingungen; Art. 650 ff. ZGB
Aufhebung des Miteigentums (Art. 650 ZGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2). Art der Teilung (Art. 651 ZGB) – Fehlt eine emotionale oder persönliche Bindung an die Grundstücke bzw. handelt es sich nicht um ein über Generationen hinweg weitergegebenes Familiengut, ist eine öffentliche Versteigerung anzuordnen, da diese in der Regel den besten Preis erzielt. Es ist nicht willkürlich, eine solche Bindung zu verneinen, wenn das Grundstück lediglich geerbt wurde, ohne ein Familiengut darzustellen (E. 4.2). Eine Realteilung ist nicht geeignet, die Konflikte zwischen den Parteien zu lösen und eine harmonische Auseinandersetzung des Miteigentums zu gewährleisten (E. 5.3).
Steigerungsbedingungen – Sehen die Steigerungsbedingungen den Fall nicht vor, dass einem der Miteigentümer der Zuschlag erteilt wird, hat die zuständige Behörde die Verteilung entsprechend anzupassen (E. 6.3).