BGer 1C_156/2025 vom 6. September 2025
Eigentum/Besitz; Bemessung der Enteignungsentschädigung; Art. 26 BV
Bemessung der Entschädigung im Enteignungsfall (Art. 26 BV) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2–3.3). Im vorliegenden Fall darf man sich nicht damit begnügen, anzunehmen, dass das Fällen der Bäume keine Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohner (Aussicht, Beschattung usw.) und damit auf den Wert der Liegenschaft hätte. In einer Wohnzone ist ein allfälliger Minderwert nach der Differenzmethode zu bestimmen (E. 3.4).