BGer 5A_98/2024 vom 25. August 2025

Haftpflicht; Haftung des Grundeigentümers; natürlicher und adäquate Kausalität; Feststellung des Schadens; Art. 679, 684 ZGB; 42 OR

Haftung des Grundeigentümers (Art. 679, 684 ZGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.1). Natürliche und adäquate Kausalität – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2). Feststellung des Schadens (E. 3.3). Im vorliegenden Fall hat der Staub mehrerer Baustellen dazu geführt, dass die in der Nähe angebauten Aprikosen für den Verzehr ungeeignet waren. Die Haftung des Eigentümers und Bauherrn der bebauten Grundstücke wird bejaht. Eine Einsparung bei den Lohnkosten für die Ernte ist nicht auf den Schadenbetrag anzurechnen, da die Früchte trotz ihrer Nichtverwendbarkeit entfernt und vernichtet werden mussten (E. 5.3.2.2).

Haftpflicht

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Eigentum/Besitz

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