BGer 4A_237/2025 vom 4. August 2025
Verfahren; Ausstand; Anschein der Befangenheit; Vergleichsverhandlung; Art. 30 BV; 6 EMRK; 47, 124, 205 ZPO
Ausstand – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.2). Anschein der Befangenheit – Der Richter des Handelsgerichts, der im Rahmen einer Verhandlung zur Schlichtung zwischen den Parteien die Erfolgsaussichten einschätzt, indem er angibt, dass die Voraussetzungen von Art. 366 Abs. 1 OR « mit Sicherheit » erfüllt seien und dass « […] es werde […] in jedem Fall etwas hängen bleiben », und dass andernfalls Art. 377 OR anwendbar sei, erscheint nicht als parteiisch. Folglich ist sein Ablehnungsantrag abzuweisen (E. 6.2-6.3).