BGer 5A_795/2024 vom 13. Juni 2025
Dienstbarkeit; Rechtsschutz in klaren Fällen; Notwegrecht; Art. 257 ZPO; 695 ZGB; 155 EGZGB/VS
Rechtsschutz in klaren Fällen (Art. 257 ZPO) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.6). Notwegrecht Art. 155 EGZGB/VS und 695 ZGB) – Ein vorübergehendes Zugangsrecht zum Nachbargrundstück zur Durchführung von Arbeiten stellt ein eigenständiges Recht und keine vorsorgliche Massnahme im Hinblick auf einen Prozess zur Erlangung eines Notwegs nach Bundesrecht dar. Im vorliegenden Fall war es willkürlich, dieses Verfahren als klaren Fall zu behandeln, ohne zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt waren, zumal die Entscheidung nach einer Ortsbesichtigung und einer Prüfung alternativer Zugänge zur Baustelle getroffen wurde (E. 3.7).