BGer 4A_673/2024 vom 6. Mai 2025

Schuldbetreibung; Kündigung der Sicherungsvereinbarung einer Schuldbriefs; Art. 842 ff. ZGB; 18 OR; 82 SchKG

Kündigung der Sicherungsvereinbarung einer Schuldbriefs – Entgegen einigen Lehrmeinungen und der Auffassung der Vorinstanz hält das Bundesgericht fest, dass die Sicherheitsvereinbarung – d. h. der Vertrag, der die Modalitäten der Verwendung einer Schuldbriefs als Treuhandgarantie regelt – einseitig gekündigt werden kann, sofern sie als Auftrag qualifiziert ist (vgl. Art. 404 OR) (E. 3.3). Im vorliegenden Fall hat diese Frage keinen Einfluss auf das Ergebnis, da aufgrund der Nichtzahlung die gesicherten Forderungen und nicht die Sicherheitsvereinbarung gekündigt wurden, sodass die Rechtsöffnung zu gewähren ist (E. 3.4.2-3.4.3).

Eigentum/Besitz

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SchKG (Schuldbetreibung)

SchKG (Schuldbetreibung)

Allgemeiner Teil OR

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