BGer 4A_645/2024 vom 10. März 2025
Gutachten; Ausstand des Gerichtsexperten; Art. 47, 183 ZPO
Ausstand des Gerichtsexperten – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.1). Im vorliegenden Fall besteht der Anschein der Befangenheit, da der gerichtliche Sachverständige es unterlassen hat, eine Partei zur ersten Begutachtungssitzung beizuziehen, und zudem eine unfreundlich formulierte E- Mail verfasst hat, in der – zumindest aus Sicht der betroffenen Partei – der Eindruck entsteht, gewisse Handlungen (namentlich die Vornahme von Messungen in Abwesenheit einer Partei) müssten so schnell wie möglich erfolgen, während andere (wie die Kontaktaufnahme mit derselben Partei) so langsam wie nötig vorgenommen werden sollten (E. 3.2).