BGer 1C_520/2024 vom 30. April 2025
Eigentum/Besitz; materielle Enteignung; Nichteinzonung und Auszonung; Art. 26 BV; 5 RPG
Materielle Enteignung (Art. 26 BV ; 5 RPG) – Wiederholung der Grundsätze (E. 2.1). Vergleichsmethode zur Berechnung der Entschädigung – Bei unbebauten Grundstücken ist die Vergleichsmethode (oder statistische Methode) der Ertragswertmethode vorzuziehen, es sei denn, es liegen tatsächlich keine Vergleichspreise vor (E. 3.2, 4.1, 4.3). Im vorliegenden Fall kann mangels einer tatsächlichen Prüfung nicht davon ausgegangen werden, dass 25 Grundstücke nicht vergleichbar sind. Sind nur wenige Kaufpreise bekannt, sind diese natürlich besonders sorgfältig zu prüfen. Nach ständiger Rechtsprechung dürfen keine zu hohen Anforderungen an die Anzahl der vergleichbaren Objekte und deren tatsächliche Ähnlichkeit gestellt werden. So setzt die Vergleichbarkeit keine Identität hinsichtlich Lage, Grösse, Erschliessungsgrad und Nutzungsmöglichkeiten voraus. Diese Unterschiede zwischen vergleichbaren Objekten können durch Preisaufschläge oder -abschläge berücksichtigt werden (E. 4.2).