BGer 4A_554/2024 vom 10. März 2025
Werkvertrag; Rechtliches Gehör und unzureichende Begründung; Auslegung eines Vertrags; Vertragsänderung; Art. 18 OR; 95 SIA-Norm 118
Auslegung eines Vertrags (Art. 18 OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.4). Im Rahmen einer objektiven Vertragsauslegung ist es nicht ausreichend, sich auf eine kurze Beschreibung aller Optionen in der vertraglichen Übersicht zu beschränken, sondern es ist auch die detailliertere Darstellung der Optionen in der weiter unten im Vertrag enthaltenen ausführlichen Darstellung zu berücksichtigen (E. 4.6.4).
Mehrleistungen (Art. 95 Abs. 3 SIA-Norm 118) – Der Unternehmer, der eine zusätzliche Vergütung für Mehrleistungen verlangt, muss nachweisen, welche Massnahmen und Leistungen erforderlich waren und welche konkreten Kosten dadurch entstanden sind. Im vorliegenden Fall hat der Unternehmer nicht angegeben, an welchen Tagen die Arbeiter für welche konkreten zusätzlichen Massnahmen hätten eingesetzt werden müssen, um den durch die Überschwemmungen verursachten Rückstand aufzuholen (E. 6.2).