BGer 4A_642/2024 vom 6. März 2025

Gutachten; Ausstand des Sachverständigen; Art. 6 EMRK; 29-30 BV; 47, 183 ZPO

Ausstand des Sachverständigen – Wiederholung der Grundsätze (E. 3). Auf einer früheren Baustelle hatte der Sachverständige Mängel an der Arbeit des Unternehmers festgestellt, aber auch, dass dieser seine Verantwortung übernommen und die Mängel behoben hatte. Der Unternehmer legte eine E-Mail des Sachverständigen aus dieser Zeit vor, deren Ton besonders trocken war und in der einige abfällige Äusserungen zu lesen waren, darunter der Vorwurf, « den Kopf in den Sand zu stecken ». Diese E-Mail folgte jedoch auf das unangekündigte Fernbleiben des Unternehmers von einer Sitzung. Das Bundesgericht sieht darin weder ein Zeichen der Abneigung des Sachverständigen noch eine negative und endgültige Meinung desselben über den Unternehmer. Der Grund für den Ausstand wird daher zurückgewiesen (E. 4.3).

Gutachten

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Verfahren

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