BGer 2C_587/2023 vom 30. Januar 2025

Öffentliche Beschaffungswesen; Interkantonale Vereinbarung vom 15. November 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB); kantonale Ausführungsbestimmungen; Eignungskriterien; IVöB 2019 ; LCMP/NE

Interkantonale Vereinbarung vom 15. November 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) – Hintergrund und Grundsätze (E. 6). Kantonale Ausführungsbestimmungen – Wiederholung der Grundsätze (E. 6.5). Eignungskriterien – Wiederholung der Grundsätze (E. 6.6.2).

Das Bundesgericht hebt Art. 10 LCMP/NE auf, der einen Höchstanteil an Leiharbeitnehmer festlegte, die bei der Ausführung eines öffentlichen Bauauftrags in Neuenburg beschäftigt werden durften. Diese Bestimmung galt zum einen nur für öffentliche Bauaufträge und hatte zum anderen keinen dispositivessen Charakter. Der kantonale Gesetzgeber beabsichtigte, den Einsatz von Leiharbeitnehmern im Rahmen öffentlicher Bauaufträge grundsätzlich und unabhängig von den Merkmalen des betreffenden Auftrags zu beschränken, d. h. auch dann, wenn die zu erbringenden Leistungen keine besondere Erfahrung der eingesetzten Arbeiter erfordern und ein Anbieter sie durch den Einsatz einer grossen Anzahl oder sogar einer Mehrheit von Leiharbeitnehmern zufriedenstellend ausführen könnte.

Die in Art. 10 LCMP/NE festgelegten Beschränkungen können daher nicht als Massnahmen angesehen werden, die objektiv der ordnungsgemässen Ausführung der betreffenden Aufträge dienen. Auf dieser Grundlage kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Norm lediglich Art. 27 AIMP 2019 konkretisiert, indem sie ein Eignungskriterium für das zulässige Personal festlegt, und sie daher als eine im Sinne von Art. 63 Abs. 4 AIMP 2019 gültige kantonale Ausführungsbestimmung anzusehen (E. 6).

Öffentliche Beschaffungswesen

Öffentliche Beschaffungswesen

Zur Publikation vorgesehen

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Analyse

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Analyse des Urteils BGer 2C_587/2023

Léonard Bruchez

27. Mai 2025

Contrôle abstrait du droit cantonal des marchés publics: la marge de manœuvre laissée aux cantons par l’AIMP 2019 et le droit fédéral – Commentaire de l’arrêt du Tribunal fédéral 2C_587/2023 du 30 janvier 2025