BGer 1C_56/2024 vom 17. Januar 2025
Eigentum/Besitz; Waadtländisches kommunales Vorkaufsrecht; Art. 216d OR; LPPPL/VD
Waadtländisches kommunales Vorkaufsrecht – Wiederholung der Grundsätze (E. 2.1). In Anwendung von Art. 216d OR als ergänzendes kantonales Recht verhindert die Annullierung eines Verkaufs bzw. eines Verkaufsversprechens vor der Ausübung des Vorkaufsrechts, dass das Vorkaufsrecht später ausgeübt werden kann, da der Vorkaufsfall aufgehoben wird (E. 2.3-2.3.1). Die öffentlichen Interessen, die durch das kantonale Recht (LPPPL/VD) verfolgt werden, stehen dieser Interpretation nicht entgegen, da die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht im Falle eines neuen Verkaufs ausüben könnte (E. 2.3.2).