BGer 4A_454/2024 vom 3. März 2025
Werkvertrag; Verrechnung; Art. 120 OR
Verrechnung (Art. 120 OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.1.1–3.1.3). Kann der Empfänger nicht nachvollziehen, welche Forderungen verrechnet werden, ist die Erklärung unvollständig und somit unwirksam (E. 3.1.4). Eine Verrechnungserklärung in einer Behauptung der Klageantwort ist in Verbindung mit den vorangegangenen Behauptungen auszulegen. Die Behauptung einer vom Bauherrn geleisteten Vorauszahlung, die in einer Behauptung vor der Verrechnungserklärung bewiesen und anerkannt wurde, lässt den Schluss zu, dass diese Vorauszahlung als verrechnende Forderung anzusehen ist (E. 3.3).