BGer 4A_43/2023 vom 1. November 2024

Gutachten; Frist für die Einreichung der Fragen an den Sachverständigen; Art. 147, 185, 223 ZPO

Frist für die Einreichung der Fragen an den Sachverständigen (Art. 185 ZPO) – In diesem Fall legte der Richter die Frist für die Einreichung der Fragen an den Sachverständigen fest, ohne selbst einen Entwurf erstellt zu haben. Weder im Verfahrensrecht noch in der ständigen Rechtsprechung ist festgelegt, was geschieht, wenn eine Partei ihre Fragen nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist formuliert, anders als beispielsweise bei der Antwort (Art. 223 Abs. 2 ZPO). Die Folgen eines Versäumnisses waren den Parteien vom Richter nicht mitgeteilt worden (vgl. Art. 147 Abs. 3 ZPO), so dass der Richter zu Unrecht annahm, dass die Partei, die ihre Fragen nicht innerhalb der Frist formuliert hatte und durch einen Anwalt vertreten war, dies nicht mehr nachträglich tun konnte (E. 6.3).

NB : Das Urteil des BGer 4A_47/2023 bezieht sich auf denselben Fall und hat denselben Inhalt.

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