BGer 4A_581/2023 vom 15. Oktober 2024

Verfahren; Beschwerde an das BGer in Bezug auf vorsorgliche Beweisführung; Art. 158 ZPO; 93 BBG

Beschwerde an das BGer in Sachen vorsorgliche Beweisführung (Art. 158 ZPO ; 93 BGG) – Grundsätzlich verursachen Zwischenverfügungen über Beweiserhebungen in Sachen vorsorgliche Beweisführung ausserhalb des Prozesses im Sinne von Art. 158 Abs. 1 lit. berster Fall ZPO keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 BGG, da es dem Betroffenen weiterhin möglich sein wird, zu erreichen, dass der Beweis, in diesem Fall das Gutachten, aus den Akten entfernt und ein zusätzliches Gutachten oder eine Gegenexpertise angeordnet wird (E. 1.2). Im vorliegenden Fall werden nach der Intervention einer Firma, die Solarzellen anbringt, Schäden am Gebäude festgestellt. Die Eigentümer stellen ein Gesuch auf vorsorgliche Beweisführung, das auf die Einholung eines gerichtlichen Gutachtens zur Feststellung des verursachten Schadens abzielt, was auf kantonaler Ebene zugelassen wird. Aufgrund der obigen Ausführungen ist die Beschwerde an das BGer gegen eine solche Entscheidung unzulässig.

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