BGer 5A_69/2024 vom 25. Oktober 2024

Eigentum/Besitz; Anfechtungsklage und Mitwirkungspflicht; Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Eigentumsfeststellungsklage; Art. 641, 669 ZGB

Anfechtungsklage und Mitwirkungspflicht (Art. 669 ZGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2.2.1 und 3.2.2.2). Abgrenzung der Abgrenzungsklage (Art. 669 ZGB) von der Anfechtungsklage (Art. 641 ZGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2.2.3). Das Urteil über die Anfechtungsklage ist ein gestaltendes Urteil, das die Grenze direkt materiell begründet. Weder die Abgrenzung auf dem Grundstück noch die Eintragung der Grenzen im Grundbuch sind Vorbedingungen für den Eigentumserwerb (E. 3.2).

Eigentum/Besitz

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