BGer 4A_472/2024 vom 10. Oktober 2024

Interne Schiedsgerichbarkeit; Beschwerde gegen die Weigerung, einen Schiedsrichter zu ernennen; Art. 356 ZPO

Beschwerde gegen die Weigerung, einen Schiedsrichter zu ernennen – Gemäss Art. 356 Abs. 2 Bst. a ZPO entscheidet der Richter, der über einen Antrag auf Ernennung eines Schiedsrichters zu entscheiden hat, als « einzige Instanz », was eine Beschwerde auf kantonaler Ebene ausschliesst. Ein solcher Entscheid kann jedoch direkt vor dem BGer angefochten werden (E. 3.2).

Interne Schiedsgerichtsbarkeit

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Verfahren

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