BGer 2C_90/2024 vom 27. September 2024
Bäuerliches Bodenrecht; Anwendungsbereich des BGBB; landwirtschaftlicher Charakter einer Immobilie; Art. 2 BGBB
Anwendungsbereich des BGBB (Art. 2 BGBB) – Erinnerung an die Grundsätze (E. 4.2-4-4). Landwirtschaftlicher Charakter einer Liegenschaft – Wiederholung der Grundsätze (E. 5.3.2). Im vorliegenden Fall beherbergt die streitige Liegenschaft ein Geschäft, in dem der Landwirt den vom landwirtschaftlichen Betrieb produzierten Wein verkauft und das auch als klimatisierter Lagerraum dient. Der Direktverkauf von Erzeugnissen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ist jedoch als Erweiterung der landwirtschaftlichen Tätigkeit anzusehen. Darüber hinaus führt die Nutzung eines Teils einer Immobilie für landwirtschaftliche Zwecke zur Anwendung des BGBB auf die gesamte Immobilie (E. 5.3.4).