BGer 5A_461/2024 vom 4. Oktober 2024

Eigentum/Besitz; Vorzeitige Vollstreckung einer Ausweisung; Art. 641 ZGB

Vorzeitige Vollstreckung einer Ausweisung (Art. 641 Abs. 2 ZGB) – Soweit es um einen Antrag auf Ausweisung geht, ist davon auszugehen, dass es sich bei der Entscheidung in diesem Fall um eine Endentscheidung und nicht um eine Zwischenentscheidung handelt. Die strittige Massnahme stellt in der Tat eine provisorische vorzeitige Vollstreckungsmassnahme mit definitivem Charakter dar, sobald der Streit über das Stadium der vorsorglichen Massnahmen hinaus nicht mehr von Interesse ist (E. 1.1). Es ist nicht willkürlich, sich auf den Stand des Grundbuchs zu stützen, um die vorzeitige Ausweisung abzulehnen, während die Argumente zur Verneinung des Rechts der auszuweisenden Person Gegenstand eines anderen Verfahrens in der Hauptsache sind (E. 5.3).

Eigentum/Besitz

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Verfahren

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