BGer 1C_432/2023 vom 15. August 2024

Eigentumsgarantie; Einschränkungen der Eigentumsgarantie; Art. 26 und 36 BV

Einschränkungen der Eigentumsgarantie (Art. 26 und 36 BV) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4.1). Die Verweigerung einer Betriebsbewilligung für die Terrasse eines Restaurants verletzt die Eigentumsgarantie nicht, wenn das kantonale Recht vorsieht, dass eine solche Infrastruktur eine Baubewilligung erfordert und diese nicht eingeholt wurde (E. 4.2).

Eigentum/Besitz

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