BGer 4A_20/2024 vom 20. August 2024

Kaufvertrag; Simulation einer Rechtshandlung; Kaufrecht; Grundbuchsperre; Art. 18 OR

Simulation eines Rechtsgeschäfts – Widerholung der Grundsätze (E. 3). Mögliche Meinungsverschiedenheiten über den Kaufpreis führen nicht dazu, dass eine Simulation im Sinne einer bewussten Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises vorliegt. Denn eine Simulation setzt voraus, dass sich die Parteien einig waren, dass nicht der im Vertrag genannte Kaufpreis, sondern der tatsächlich vereinbarte (verdeckte) höhere Kaufpreis zur Anwendung kommen soll (E. 3.1.1).

Grundbuchsperre – Wenn eine Partei ein Kaufrecht ausübt und die andere Partei eine Simulation des vereinbarten Preises glaubhaft macht, kann vorsorglich die Grundbuchsperre beantragt werden, bis die Sache in der Hauptsache behandelt wird (E. 4-4.2).

Kaufvertrag

Kaufvertrag

Leihvertrag

Leihvertrag

Allgemeiner Teil OR

Allgemeiner Teil OR

Eigentum/Besitz

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