BGer 4A_127/2024 vom 12. September 2024
Kaufvertrag; Nichtigkeit eines Immobilienkaufvertrags; guter Glaube in Bezug auf den Besitz; ungerechtfertigte Bereicherung; Art. 60 ff. OR; 938 ff. ZGB; 61 ff. BGBB
Nichtigkeit eines Immobilienkaufvertrags – Wenn die Bewilligung zum Erwerb eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach Art. 61 ff. BGBB nicht erteilt wird, ist der Kaufvertrag mit Wirkung ex nunc nichtig und der frühere Eigentümer muss von Amts wegen wieder ins Grundbuch eingetragen werden (E. 3).
Guter Glaube in Bezug auf den Besitz (Art. 938 ff. ZGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2.1). Ungerechtfertigte Bereicherung (Art. 62 ff. OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.2.2). Es genügt, dass die nach dem BGBB zuständige Behörde interveniert hat, um die Zulässigkeit des Verkaufs in Frage zu stellen, damit ab dem Zeitpunkt dieser Intervention nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass der Erwerber gutgläubig ist (E. 3.4.1).
NB : Das BGer äussert sich nicht zum Schicksal von Miet- und Pachtzinsen, die während der ununterbrochen Besitzzeit von einem gutgläubigen Erwerber erhoben wurden. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass diese in Abweichung von Art. 938 ZGB, dessen Anwendungsbereich eingeschränkt ist, dem Verkäufer zurückerstattet werden müssen, da eine Abweichung von den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung nicht relevant sei. In einem solchen Fall kann der gutgläubige Käufer als Gegenleistung alle mit der gekauften Immobilie verbundenen Lasten verlangen, einschliesslich der Lasten, die mit der auf der Immobilie ausgeübten Geschäftstätigkeit verbunden sind (E. 3.3.2).