BGer 4A_43/2024 vom 14. Mai 2024

Interne Schiedsgerichtsbarkeit; Rügegrund für die Anfechtung eines Schiedsspruchs; SIA-Norm 150; Art. 393 ZPO; SIA-Norm 150

Rügegrund für die Anfechtung eines Schiedsspruchs – Wiederholung der Grundsätze bezüglich der Rüge der Verletzung der Parteigleichheit oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 393 lit. d ZPO) und der Rüge der Willkür (Art. 393 lit. e ZPO) (E. 2.1.1 und 2.1.2). Unter einer offensichtlichen Rechtsverletzung im Sinne von Art. 393 Bst. e ZPO ist nur eine Verletzung des materiellen Rechts zu verstehen, nicht aber eine Verletzung des Verfahrensrechts. Eine Partei kann somit nicht argumentieren, dass das Schiedsgericht fälschlicherweise die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung existierende SIA-Richtlinie 150 von 1977 anstelle der aus dem Jahr 2018 stammenden Version dieser Richtlinie angewendet hat. Da die vom Schiedsgericht angewandten Verfahrensbestimmungen keine Nachfristsetzung bei ausbleibender Antwort vorsehen, kann ihm nicht vorgeworfen werden, dass es der säumigen Partei keine kurze Nachfrist zur Wahrung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör gesetzt hat (E. 2.2).

Verfahren

Verfahren

Interne Schiedsgerichtsbarkeit

Interne Schiedsgerichtsbarkeit

SIA Normen

SIA Normen