BGer 6B_1144/2023 vom 22. Mai 2024
Strafrecht; Fahrlässige Brandstiftung; Kausalität; Verletzung einer Sorgfaltspflicht; Art. 12 und 222 StGB
Fahrlässige Brandstiftung (Art. 222 und 12 StGB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 1.3.1). Kausalität – Wiederholung der Grundsätze (E. 1.3.3 und 1.3.4).
Verletzung einer Sorgfaltspflicht – Wiederholung der Grundsätze. Wenn besondere Normen ein bestimmtes Verhalten vorschreiben, bestimmt sich das Mass der zu beachtenden Sorgfalt in erster Linie nach diesen Vorschriften. Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), darunter die Brandschutzrichtlinie, sind in diesem Zusammenhang relevant, in diesem Fall durch einen ausdrücklichen Verweis im kantonalen Recht. Ebenso gibt das Merkblatt « Arbeiten mit offener Flamme bei Abdichtungen von Hochbauten » der Fachkommission Flachdach des Verbands Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmungen Auskunft über die diesbezüglich geforderten Standards (E. 1.3.2). Gemäss diesen Dokumenten ist eine Abdeckung oder Abschirmung von brandgefährdeten Bauteilen nur dann notwendig, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Dieser wurde jedoch eingehalten, so dass im vorliegenden Fall keine Verletzung einer Sorgfaltspflicht festgestellt werden kann (E. 1.4.2).