BGer 5A_261/2024 vom 13. Juni 2024
Stockwerkeigentum; Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung; Zweckänderung der Liegenschaft; Art. 75, 648, 712g, 712m ZGB
Zweckänderung der Liegenschaft – Die Verlängerung der Öffnungszeiten eines « Take-away » -Caterers in der Verwaltungs- und Nutzungsordnung des Stockwerkeigentums stellt keine Änderung der Zweckbestimmung der Liegenschaft im Sinne von Art. 648 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 712g Abs. 1 ZGB dar. Folglich ist für einen solchen Beschluss keine Einstimmigkeit der Stockwerkeigentümer erforderlich. Ein Eigentümer, der sich lediglich über die von einem Geschäft verursachten Immissionen beschwert, begründet keine Zweckänderung der Liegenschaft (E. 6).