BGer 4A_261/2023 vom 16. Februar 2024
Werkvertrag; Abschluss und Auslegung eines Vertrags; Schuldenübernahme; Art. 1, 18, 175 ff. OR
Abschluss und Auslegung eines Vertrages (Art. 1 und 18 OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4 und 4.1). Schuldübernahme (Art. 175 ff. OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 4).
Im vorliegenden Fall sieht eine Klausel im Rahmen einer Schuldübernahmevereinbarung, bei der ein Unternehmer an die Stelle eines anderen tritt, vor, dass der Bauherr dem Unternehmer einen Betrag « vorschiessen » (« avancera » auf Italienisch) muss, der anschliessend verrechnet werden kann. Das BGer hält fest, dass diese Klausel dem Unternehmer erlaubt, die Zahlung zu verlangen, bevor er die Gegenleistung angeboten hat. Die wörtliche Auslegung der Klausel tendiere zu diesem Ergebnis, ebenso wie ihre teleologische Auslegung. In der Tat sollte der Betrag die Fortsetzung der Arbeiten ermöglichen (E. 4.4.2 und 4.4.3).