BGer 4A_455/2023 vom 23. Februar 2024
Werkvertrag; merkantiler Minderwert; Behauptungslast und Verweis auf eine Beilage; unbezifferte Forderungsklage; Art. 366 Abs. 2 OR; 55, 85 ZPO
Merkantiler Minderwert – Nach der Rechtsprechung (vgl. BGE 145 III 225) ist ein Schaden, der durch einen merkantiler Minderwert einer Immobilie entsteht, nur ersatzfähig, wenn die Immobilie verkauft wird (E. 5.2).
Behauptungslast und Verweis auf eine Beilage – Wiederholung der Grundsätze. Bei einem Verweis auf eine Beilage muss aus dem Verweis selbst klar hervorgehen, welche Teile des Schriftstücks als Behauptungen der Parteien zu betrachten sind. Es reicht nicht aus, im Anschluss an eine Behauptung einfach einen Anhang als Beweisangebot zu zitieren, da sich daraus nicht ergibt, dass die im Anhang enthaltenen Informationen einen Teil der Sachverhaltsdarstellung darstellen müssen (E. 4.3.2).
Unbezifferte Forderungsklage – Wer eine unbezifferte Widerklage einreicht, muss darlegen, aus welchen Gründen es ihm unmöglich oder unzumutbar war, den merkantiler Minderwert der Immobilie zu beziffern. Er muss dies bereits bei der Einreichung der Widerklage tun und kann nicht bis zum Stadium der Widerklageantwort warten (E. 5.1.1 und 5.1.2).