BGer 2C_51/2023 vom 21. Februar 2024
Bäuerliches Bodenrecht; Beschwerdelegitimation gegen die Bewilligung zum Erwerb eines Grundstücks oder eines landwirtschaftlichen Betriebs; Art. 61 ff., 83, 88 BGBB
Beschwerdelegitimation bei der Bewilligung zum Erwerb eines Grundstücks oder eines landwirtschaftlichen Gewerbes (Art. 61 ff., 83, 88 BGBB) – Wiederholung der Grundsätze (E. 5.1). Art. 83 Abs. 3 BGBB stellt eine lex specialis zur Generalklausel betreffend die Beschwerdelegitimation vor dem BGer dar ; der Gesetzgeber wollte bewusst den Kreis der Personen einschränken, die gegen die Erteilung einer Bewilligung zum Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken Beschwerde einlegen können. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, gegen die Erteilung der Bewilligung Beschwerde einzulegen, da er kein Interesse daran hat. Dasselbe gilt, wenn er behauptet, beim Vertragsabschluss getäuscht worden zu sein ; in diesem Fall muss er sich auf die Mittel berufen, die ihm das Zivilrecht bietet (E. 5.2).