BGer 4A_597/2021 vom 15. Januar 2024
Interne Schiedsgerichtbarkeit; Gründe für die Anfechtung eines Schiedsspruchs; Qualifizierung des Vertrags als partiarisches Darlehen oder einfache Gesellschaft; Vorlage eines inhaltlich falschen Dokuments; Art. 393 ZPO
Qualifizierung des Vertrags als partiarisches Darlehen oder einfache Gesellschaft – Unter Hinweis auf seine veröffentlichte Rechtsprechung (BGE 99 II 303, E. 4) betont das BGer, dass eine Vereinbarung, die eine Verlustbeteiligung vorsieht, kein entscheidendes Unterscheidungsmerkmal ist, um die Natur des Vertrags (partiarisches Darlehen oder einfache Gesellschaft) zu bestimmen. Im vorliegenden Fall hatten verschiedene Darlehensgeber separate Verträge abgeschlossen, ohne dass es zwischen ihnen zu einem Austausch von Absichten gekommen war. Neben dem gemeinsamen Interesse, einen Gewinn aus dem vorliegenden Immobiliengeschäft zu erzielen, hatte jeder ein anderes spezifisches Interesse, so dass es nicht willkürlich ist, das Vorhandensein eines animus societatis zu verneinen (E. 5.1).
Vorlage eines inhaltlich falschen Dokuments – Dass der Schiedsrichter keine Fehler in einem von einer Partei vorbereiteten und dieser Partei nachteiligen Dokument festgestellt hat, fällt nicht in den engen Rahmen einer Überprüfung gegen eine offensichtlich mit den Akten in Widerspruch stehende Feststellung der Tatsachen (vgl. Ziff. 5.5).