BGer 6B_894/2023 vom 10. Januar 2024
Strafrecht; Sachbeschädigung; Art. 144 StGB
Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) – Im vorliegenden Fall bestätigte das Bundesgericht die Verurteilung des Urhebers eines Graffiti, das eine jurassische Flagge auf einem Gebäude darstellte, da die Zeichnung wichtige Merkmale aufwies, die anderen Graffiti ähnelten, die er zuvor zugegeben hatte (Besonderheiten der drei Striche des Bischofsstabs ; der roten Faszien und ihrer Füllung ; Merkmale der Farbe). Die Aussage des Bruders des Täters war insofern konstant, als er den Täter identifiziert hatte. Ein anderer Zeuge hatte das Alibi des Täters ebenfalls widerlegt, indem er bestritt, den Tag mit dem Täter verbracht zu haben (E. 1.1 und 1.2).