BGer 4A_307/2023 vom 21. Dezember 2023

Werkvertrag; Festsetzung und Verteilung der Kosten und Parteientschädigungen; CPC/VD

Festsetzung und Verteilung der Kosten und Parteientschädigungen – Die kantonale Beschwerdeinstanz verfügt bei der Festsetzung und Verteilung der Kosten und Partei-Entschädigungen für das kantonale Verfahren über einen weiten Ermessensspielraum. Das Bundesgericht greift nur ein, wenn die Behörde das betreffende kantonale Recht willkürlich ausgelegt oder angewendet hat oder wenn sie ihr Ermessen missbraucht hat, insbesondere wenn sich der Entscheid nicht durch objektive Gründe rechtfertigen lässt (E. 3.2). Wenn der Bauherr bei der Behebung von geltend gemachten Mängeln grundsätzlich obsiegt, aber nur etwa die Hälfte des geforderten Betrags erhält, ist es nicht willkürlich, ihm ein Drittel der Kosten und Entschädigungen anzulasten, insbesondere wenn die Existenz der Mängel am Bauwerk umstritten war und die Einholung mehrerer Gutachten erforderlich machte (E. 3.4). Ebenso ist es nicht willkürlich, dem Unternehmer die Kosten für die Erstellung der Revisionspläne vollumfänglich aufzuerlegen, weil er keine für das Gutachten verwertbaren Revisionspläne übermittelt hat (E. 4).

Werkvertrag

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Verfahren

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