BGer 4A_247/2023 vom 17. November 2023

Kaufvertrag; Vertragsauslegung; Recht auf Beweisführung; Art. 29 BV; 8 ZGB; 18 OR; 152 ZPO

Auslegung des Vertrags (Art. 18 OR) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.1.1). Im vorliegenden Fall haben die Parteien in den Immobilienkaufvertrag eine Klausel aufgenommen, wonach der Preis im Nachhinein erhöht werden kann, bei Umzonung und Weiterverkauf durch die Käuferin. Das BGer übernahm die objektive Auslegung der Klausel durch die Vorinstanz und kam zu dem Schluss, dass der Begriff « Nutzungsänderung » nicht nur eine Änderung der Zone, sondern auch eine Änderung der Zonenregeln, insbesondere eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks, umfasst. Die Tatsache, dass die Gemeinde kurz vor der Unterzeichnung des Vertrags eine gesetzliche Entwicklung in diese Richtung mitteilte, stärkt diese Auslegung (E. 3.2.3 und 3.3.3).

Recht auf Beweisführung (Art. 29 Abs. 2 BV ; 8 ZGB ; 152 ZPO) – Wiederholung der Grundsätze (E. 3.1.3). Da klar war, dass die Wertsteigerung des Grundstücks durch die Nutzungsänderung und die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten verursacht wurde, konnte das Gericht auf Gutachten zu diesem Punkt sowie auf eine Anfrage bei der Gemeinde bezüglich der Nutzungsänderung verzichten (E. 3.3).

Kaufvertrag

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Verfahren

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