BGer 5A_89/2023 vom 13. Oktober 2023
Dientsbarkeit; Augenschein über die Ausübung einer Dienstbarkeit; Art. 730, 737 ZGB
Augenschein über die Ausübung einer Dienstbarkeit – Wenn der Richter im Rahmen eines Augenscheines feststellt, dass Vordachpfeiler die Ausübung der Dienstbarkeit nicht verhindern, ist es nicht willkürlich, die vom Gericht aus erster Hand gemachten Beobachtungen den Erklärungen des Eigentümers vorzuziehen. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks beschwert sich darüber, dass die streitige Konstruktion keine Zufahrt für Baumaschinen ermögliche, ohne die Zufahrt für gewöhnliche Fahrzeuge in Frage zu stellen (E. 3.3.2).