BGer 4A_358/2023 vom 10. Oktober 2023
Werkvertrag; Stillschweigende Zustimmung zur Übertragung des Werkvertrags; Art. 363 ff. OR
Stillschweigende Zustimmung zur Übertragung des Werkvertrags – Der Bauherr kann die Übernahme des Werkvertrags nicht mehr anfechten, obwohl er nicht reagiert hat, als der ursprüngliche Unternehmer ankündigte, dass ein drittes Unternehmen « nunmehr die betrieblichen Tätigkeiten von [dem ursprünglichen Unternehmer] übernimmt », und er die Arbeiten durch den Übernehmer fortsetzen liess. Zudem scheint es, dass der Meister nach Erhalt der Schlussrechnung den Betrag der Arbeiten und nicht die Qualität des Verfassers beanstandete, was zeigt, dass er die Vertragsübernahme stillschweigend akzeptiert hatte (E. 2.1 und 2.2).